Aktuell sorgt die Gastronomie in ganz Österreich für Schlagzeilen: Die neue gesetzliche Trinkgeldregelung schafft ab 2026 endlich bundesweit einheitliche Pauschalen – und damit klare Verhältnisse rund um Trinkgeld und Sozialversicherung.
Warum die Reform jetzt kommt
Bisher galten in jedem Bundesland unterschiedliche Trinkgeldpauschalen – teilweise Jahrzehnte alt und je nach Tätigkeit extrem variierend. Das sorgte für fehlende Transparenz, hohe Verwaltungsaufwände und oft existenzbedrohende Nachforderungen durch die ÖGK.
Das Problem: Was hat Gastronomie bisher belastet?
- Unterschiedliche Pauschalen je nach Bundesland und Tätigkeitsbereich
- Hohe Bürokratie und komplexe Aufzeichnungspflichten
- Rückwirkende Prüfungen führten oft zu massiven Nachzahlungen
- Mitarbeiter trugen eigene Beiträge bei Abweichungen selbst
Die Lösung: Die neue Trinkgeldpauschale – kurz erklärt
Ab dem 1. Jänner 2026 gelten für das Gast- und Beherbergungsgewerbe folgende bundesweiten Pauschalen:
- Mit Inkasso (Kassieren und Trinkgeld selbst einnehmen):
- 2026: 65 € pro Monat
- 2027: 85 € pro Monat
- 2028: 100 € pro Monat
- Ohne Inkasso (z. B. Service‑Personal ohne Kassierfunktion):
- 2026/2027: 45 € pro Monat
- 2028: 50 € pro Monat
Diese Pauschalen gelten als Obergrenze – tatsächliches Trinkgeld bleibt steuerfrei und kann behalten werden, auch darüber hinaus. Ebenso fällt keine Nachzahlung an, wenn die Einnahmen höher sind.
Weitere Eckpunkte:
- Rechtssicherheit: Keine Nachforderungen mehr durch Sozialversicherung bei Überschreitung der Pauschale. Mitglieder der Branche, die rückwirkend konfrontiert wurden, profitieren von einer Härtefallregelung.
- Tronc-Systeme sind künftig sozialversicherungs- und steuerrechtlich abgesichert.
- Opt‑Out: Mitarbeitende können optieren, wenn ihr Trinkgeld deutlich unter der Pauschale liegt.
- Teilzeitregelung: Aliquotierung der Pauschale bei reduzierter Arbeitszeit.
- Pause über 1 Monat: Bei längerer Abwesenheit entfällt die Pauschale.
- Ausnahmen: Kein Trinkgeldmodell für Bereiche, in denen üblicherweise kein Trinkgeld anfällt – etwa Systemgastronomie oder Altersheime.
Was bedeutet das für deinen Betrieb?
- Planungssicherheit: Monatlich fixe Pauschalen statt variabler Trinkgeldeinnahmen erleichtern die Sozialversicherungs‑Planung.
- Personalvorteil: Höhere Pensions-, Krankengeld- und Arbeitslosengeldansprüche für Mitarbeitende dank deklarierter Pauschalen.
- Aufwand reduzieren: Keine aufwendigen Trinkgeld-Aufzeichnungen mehr nötig.
- Fairness im Team: Geregelte Verteilung via Tronc bringt Klarheit und Gleichheit.
Fazit
Mit dem 1. Jänner 2026 startet eine Ära echten Konsenses rund ums Trinkgeld: bundesweite Pauschalen, klare Regeln, weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit. Für Gastro-Betriebe bedeutet das: mehr Stabilität, weniger Aufwand – und für Mitarbeitende bessere Vorsorge.
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