Trinkgeldpauschale 2026–2028: Was Gastronom:innen jetzt wissen müssen
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4 min

Trinkgeldpauschale 2026–2028: Was Gastronom:innen jetzt wissen müssen

Ab 1. Jänner 2026 gelten österreichweit einheitliche Trinkgeldpauschalen – klare Regeln, mehr Rechtssicherheit für Betriebe und Personal.

Jonas Lang

Jonas Lang

Mitgründer von Tabo

Veröffentlicht am

6. August 2025

Aktuell sorgt die Gastronomie in ganz Österreich für Schlagzeilen: Die neue gesetzliche Trinkgeldregelung schafft ab 2026 endlich bundesweit einheitliche Pauschalen – und damit klare Verhältnisse rund um Trinkgeld und Sozialversicherung. 

Warum die Reform jetzt kommt

Bisher galten in jedem Bundesland unterschiedliche Trinkgeldpauschalen – teilweise Jahrzehnte alt und je nach Tätigkeit extrem variierend. Das sorgte für fehlende Transparenz, hohe Verwaltungsaufwände und oft existenzbedrohende Nachforderungen durch die ÖGK. 

Das Problem: Was hat Gastronomie bisher belastet?

  • Unterschiedliche Pauschalen je nach Bundesland und Tätigkeitsbereich
  • Hohe Bürokratie und komplexe Aufzeichnungs­pflichten
  • Rückwirkende Prüfungen führten oft zu massiven Nachzahlungen
  • Mitarbeiter trugen eigene Beiträge bei Abweichungen selbst 

Die Lösung: Die neue Trinkgeldpauschale – kurz erklärt

Ab dem 1. Jänner 2026 gelten für das Gast- und Beherbergungsgewerbe folgende bundesweiten Pauschalen:

  • Mit Inkasso (Kassieren und Trinkgeld selbst einnehmen):
    • 2026: 65 € pro Monat
    • 2027: 85 € pro Monat
    • 2028: 100 € pro Monat
  • Ohne Inkasso (z. B. Service‑Personal ohne Kassierfunktion):
    • 2026/2027: 45 € pro Monat
    • 2028: 50 € pro Monat

Diese Pauschalen gelten als Obergrenze – tatsächliches Trinkgeld bleibt steuerfrei und kann behalten werden, auch darüber hinaus. Ebenso fällt keine Nachzahlung an, wenn die Einnahmen höher sind. 

Weitere Eckpunkte:

  • Rechtssicherheit: Keine Nachforderungen mehr durch Sozialversicherung bei Überschreitung der Pauschale. Mitglieder der Branche, die rückwirkend konfrontiert wurden, profitieren von einer Härtefallregelung. 
  • Tronc-Systeme sind künftig sozialversicherungs- und steuerrechtlich abgesichert. 
  • Opt‑Out: Mitarbeitende können optieren, wenn ihr Trinkgeld deutlich unter der Pauschale liegt.
  • Teilzeitregelung: Aliquotierung der Pauschale bei reduzierter Arbeitszeit.
  • Pause über 1 Monat: Bei längerer Abwesenheit entfällt die Pauschale.
  • Ausnahmen: Kein Trinkgeldmodell für Bereiche, in denen üblicherweise kein Trinkgeld anfällt – etwa Systemgastronomie oder Altersheime. 

Was bedeutet das für deinen Betrieb?

  • Planungssicherheit: Monatlich fixe Pauschalen statt variabler Trinkgeldeinnahmen erleichtern die Sozialversicherungs‑Planung.
  • Personalvorteil: Höhere Pensions-, Krankengeld- und Arbeitslosengeldansprüche für Mitarbeitende dank deklarierter Pauschalen. 
  • Aufwand reduzieren: Keine aufwendigen Trinkgeld-Aufzeichnungen mehr nötig.
  • Fairness im Team: Geregelte Verteilung via Tronc bringt Klarheit und Gleichheit.

Fazit

Mit dem 1. Jänner 2026 startet eine Ära echten Konsenses rund ums Trinkgeld: bundesweite Pauschalen, klare Regeln, weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit. Für Gastro-Betriebe bedeutet das: mehr Stabilität, weniger Aufwand – und für Mitarbeitende bessere Vorsorge.

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